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ePA für Alle

Ab sofort mit CGM M1 PRO nutzbar: die elektronische Patientenakte ePA 3.0

Auch wenn die ePA 3.0 erst ab Oktober für die Leistungserbringer verpflichtend wird, ist es sinnvoll schon jetzt mit der Nutzung zu starten und sich mit der Anwendung vertraut zu machen.

Unsere Techniker richten die Funktion gerne für Sie ein und zeigen Ihnen die Anwendung. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns über folgenden Link eine Mail:

Bereit für die ePA für alle!


Aktuell stellt CGM diverse Videos zur Anwendung auf ihrem Youtube-Kanal bereit und bietet Online-Schulungen zu verschieden Terminen an.



Warum gibt es die elektronische Patientenakte

Sie dokumentieren sorgfältig und ausführlich alle Behandlungsprozesse Ihrer Patienten, doch die Informationen über Behandlungen durch Fachärzte oder Krankenhäuser stehen Ihnen - wenn überhaupt - nur lückenhaft zur Verfügung.

Diese Informationslücke soll die elektronische Patientenakte schließen, die seit Januar von allen gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden muss.

Bereits seit 2021 müssen alle medizinischen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. Bisher mussten Patient*innen aktiv zustimmen, damit die Daten in der ePA gespeichert werden dürfen - seit Anfang 2025 ist die "ePA für alle" automatisch aktiv, sofern sie nicht widersprechen.

Nach wie vor gilt: die Datenhoheit liegt bei den Patient*innen - sie entscheiden, welche Daten einsehbar sind und nur mit ihrer Einwilligung dürfen Sie als Arzt auf die gespeicherten Daten zugreifen.


Was kann in der ePA gespeichert werden?

 


Wie einfach die "ePA für alle" in CGM M1 PRO funktioniert, sehen Sie auf dem Youtube-Kanal und in den Online-Schulungen von CGM.


Weitere Informationen erhalten Sie  bei CGM M1 PRO, auf der Themenseite der KBV zur ePA und natürlich auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.