ePA für Alle
Nutzen Sie die elektronische Patientenakte ePA 3.0
Bereits seit Oktober 2025 ist die ePA 3.0 für die Leistungserbringer verpflichtend.
Nutzen Sie sie schon aktiv oder gibt es noch Fragen? Auf dem Youtube-Kanal von CGM finden Sie diverse Videos zur Anwendung. Oder Sie rufen uns einfach an und wir zeigen Ihnen alles!
Warum gibt es die elektronische Patientenakte
Sie dokumentieren sorgfältig und ausführlich alle Behandlungsprozesse Ihrer Patienten, doch die Informationen über Behandlungen durch Fachärzte oder Krankenhäuser stehen Ihnen - wenn überhaupt - nur lückenhaft zur Verfügung.
Diese Informationslücke soll die elektronische Patientenakte schließen, die seit Januar 2025 von allen gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden muss.
Bereits seit 2021 müssen alle medizinischen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. Bisher mussten Patient*innen aktiv zustimmen, damit die Daten in der ePA gespeichert werden dürfen - seit Anfang 2025 ist die "ePA für alle" automatisch aktiv, sofern sie nicht widersprechen.
Nach wie vor gilt: die Datenhoheit liegt bei den Patient*innen - sie entscheiden, welche Daten einsehbar sind und nur mit ihrer Einwilligung dürfen Sie als Arzt auf die gespeicherten Daten zugreifen.
Was kann in der ePA gespeichert werden?
Wie einfach die "ePA für alle" in CGM M1 PRO funktioniert, sehen Sie auf dem Youtube-Kanal und in den Online-Schulungen von CGM.
Weitere Informationen erhalten Sie bei CGM M1 PRO, auf der Themenseite der KBV zur ePA und natürlich auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
