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ePA - die Elektronische Patientenakte

Sie dokumentieren sorgfältig und ausführlich alle Behandlungsprozesse Ihrer Patienten, doch die Informationen über Behandlungen durch Fachärzte oder Krankenhäuser stehen Ihnen - wenn überhaupt - nur lückenhaft zur Verfügung.

Diese Informationslücke soll die elektronische Patientenakte schließen, die seit Januar von allen gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden muss.

Ab Juli 2021 müssen dann auch alle medizinischen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. Dabei liegt die Datenhoheit beim Patienten - nur mit seiner Einwilligung dürfen Sie als Arzt auf die gespeicherten Daten zugreifen.


Was kann in der ePA gespeichert werden?

 



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Wie einfach die ePA in CGM M1 PRO funktioniert, sehen Sie in diesem Video

















Förderung des ePA Upgrades

Mit dem ePA Firmeware Upgrade wird die KoCoBox MED+ die Anbindung an die gesetzlich verpflichtende elektronische Patientenakte unterstützen. Darüber hinaus wird die Komfortsignatur mittels eHBA möglich, was eine wesentliche Erleichterung im Praxisalltag bedeutet.

Die Förderung des ePA-Upgrades wurde wie folgt verhandelt:

  • Upgrade zum ePA Konnektor: 400 €
  • Beträge für den laufenden Betrieb des Konnektors: 4,50 € je Quartal
  • Beträge für den laufenden Betrieb des eRezeptes: 1,00 € je Quartal

 

Vergütung

Laut Gesetzgeber sollen Ärzte und Psychotherapeuten für die Erstbefüllung der ePA eine Vergütung von 10 € pro Patient erhalten. Über die Vergütung weiterer ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit der ePA wir derzeit noch verhandelt.

 


Weitere Informationen erhalten Sie  bei CGM M1 PRO, auf der Themenseite der KBV zur ePA und natürlich auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit